Erwachsene in der Logopädie

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung für die Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie ausgestellt? Ihre Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zahlen, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Therapie findet, je nach Diagnose und Schweregrad, in der Regel 1-2 mal wöchentlich in den Praxisräumen statt. Bei einem verordneten Hausbesuch kommen wir auch gerne zu Ihnen.

Die Therapie bei Erwachsenen umfasst folgende Störungsbilder: 

  • Aphasie: Störungen der Sprache, z. B. nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Unfall, Entzündung des Gehirns und nach Tumorbehandlung
     
  • Kognitive Dysphasie
     
  • Dysarthrie: Störungen des Sprechens, z. B. nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und neurologischen Erkrankungen wie M. Parkinson, M. Sklerose, ALS und Myasthenia Gravis
     
  • Sprechapraxie
     
  • Dysglossie
     
  • Dysphagie: Schluckstörungen oder Probleme bei der Nahrungsaufnahme
     
  • Demenz und M. Alzheimer
     
  • Stimmstörungen, z. B. chronische Heiserkeit, geringe Belastbarkeit der Stimme, Lähmung der Stimmlippen nach Operationen
     
  • Muskelatrophie
     
  • Fazialisparese: Lähmung der mimischen Muskulatur
     
  • Störungen des Redeflusses, z. B. Stottern und Poltern
     
  • Hörbedingte Kommunikationsstörungen, z. B. nach Versorgung mit Hörgeräten und/ oder Cochlea Implantat
     
  • Stimm- und Atemprobleme nach Covid19
     
  • Trachealkanüle und nach Laryngektomie 
     
  • Wachkoma und Palliativversorgung

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