Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung für die Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie ausgestellt? Ihre Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zahlen, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Therapie findet, je nach Diagnose und Schweregrad, in der Regel 1-2 mal wöchentlich in den Praxisräumen statt. Bei einem verordneten Hausbesuch kommen wir auch gerne zu Ihnen.
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